FAQ Hotspot betreiben

  1. Ich möchte einen Hotspot betreiben. Was muss ich jetzt machen?

    1. Sie benötigen einen Internetanschluss. Am einfachsten einen gängigen DSL-Anschluss.
    2. undefinedMelden Sie sich kostenlos und ohne Vertragsbindungen bei HOTSPLOTS an.
    3. Einen passenden WLAN-Router aussuchen (siehe auch "Welche WLAN-Router sind geeignet?").
    4. Den Hotspot bei HOTSPLOTS registrieren. Ab sofort werden Ihnen die Einnahmen aus Ihrem Hotspot gutgeschrieben!
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  2. Muss ich für die Nutzung meines eigenen Hotspots zahlen?

    Nein. Als Betreiber des Hotspots surft man immer kostenlos. Wir wollen die Betreiber schließlich nicht benachteiligen. Der Betreiber eines Hotspots hat außerdem die Möglichkeit, eine Liste von Nutzernamen festzulegen, die den Hotspot ebenfalls kostenlos nutzen können. So kann die Freundin oder der Freund auch umsonst surfen – unabhängig vom eingestellten Tarif.

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  3. Wie funktioniert die Abrechnung für Hotspot-Betreiber?

    Sie können Ihre Anteile am Umsatz ab einem Betrag von 10,– € auf Ihr Giro-Konto überweisen lassen.

    Alternativ kann das auszahlungsfähige Guthaben direkt zum Kauf von Location-Tickets verwendet werden.

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  4. Wie drucke ich Tickets mit eigenem Firmenlogo aus?

    Als Hotspot-Betreiber haben Sie die Möglichkeit, Zugangskarten in Form von PDF-Dateien herunterzuladen. Diese können Sie selbst ausdrucken und an Ihre Kunden vor Ort weitergeben. Sie können wählen zwischen kostenlosen Tickets und Location-Tickets für den Verkauf.

    Die PDF-Datei mit den Tickets ist für den Ausdruck auf vorgestanzte Visitenkarten (85 x 55 mm) optimiert. Legen Sie die Bögen in Ihren Drucker und ziehen Sie die Tickets einfach ab. Es ist kein lästiges Zerschneiden mehr nötig. Damit können Sie sehr kostensparend wertige Tickets erstellen. Der größte Vorteil ist aber, dass die Tickets perfekt personalisieren können.

    Sie können Ihr Logo oder Unternehmensinformationen auf Ihren Tickets einfügen: Laden Sie einfach eine Bilddatei mit Ihrer Gestaltung auf unseren Server, damit diese dann automatisch in eines unserer drei vorgefertigten Ticket-Layouts eingefügt wird. Ihre Unternehmensinformationen dürfen nicht größer als 80 x 20 mm sein, damit sie zu den Ticket-Layouts passen.

    Sollte die Positionierung auf den Visitenkarten-Vorlagen (z.B.von Sigel) nicht genau passen, so überprüfen Sie bitte die Einstellungen Ihres Druckertreibers. Im Acrobat Reader muss die Funktion "automatisch verkleinern" deaktiviert sein. Ansonsten werden die Tickets nicht maßstabsgetreu sondern verkleinert in der Mitte des Blattes gedruckt.

    Sollten die Tickets auf dem Ausdruck in eine Richtung verschoben sein, so können Sie unter dem Menüpunkt Ticket-Design Korrekturwerte für die x- und y-Richtung eingeben und damit eine mechanische Ungenauigkeit im Blatteinzug des Druckers kompensieren.

    Für weitere Informationen zum Ausdrucken ziehen Sie bitte das Handbuch für Ihren Drucker zu Rate.

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  5. Kann man Location-Tickets umtauschen?

    Ja. Dazu klicken Sie bitte im Kundenbereich unter dem Menüpunkt Location-Tickets bei den umzutauschenden Location-Tickets auf Optionen.

    Im oberen Teil der folgenden Seite können Sie nachträglich einige Eigenschaften ändern, die keine Auswirkung auf den Preis, den HOTSPLOTS für die Tickets berechnet, haben, wodurch sich ein Umtausch häufig erübrigt. Für die Fälle, in denen dies nicht genügt, gibt es unten auf der Seite den Button Tickets zurückgeben.

    Das bereits in Rechnung gestellte Entgelt für zurückgegebene und noch nicht genutzte Tickets wird mit der nächsten Rechnung für Location-Tickets oder laufende Verträge verrechnet. Alle Tickets des Bogens werden damit ungültig.

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  6. Welche Daten werden bei der Nutzung von Hotspots gespeichert?

    Bei jedem Loginversuch und beim Ausloggen an einem Hotspot werden die Zeit, der Name des Hotspots, die MAC-Adressen des Hotspot-Routers und des Nutzers, die öffentliche IP-Adresse des Hotspots, die lokale IP-Adresse des Clients, das übertragene Datenvolumen und abhängig von der Art der Autorisierung der Nutzername, die Ticketnummer oder die MAC-Adresse gespeichert.

    Inhalte der übertragenen Daten oder Adressen der besuchten Internet-Seiten werden von HOTSPLOTS selbstverständlich nicht gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Schutz durch das Fernmeldegeheimnis.

    Während der Nutzung werden die Informationen im Zehn-Minuten-Takt aktualisiert. Diese Interim-Informationen beendeter Sitzungen werden täglich gelöscht.

    Nach dem Ausloggen werden die Daten, die nicht zur Rechnungsstellung benötigt werden, zum Aufrechterhalten des technischen Dienstes, Fehlersuche, Fehlereingrenzung etc. vorübergehend gespeichert. Im Bemühen um ein Optimum an Datenschutz und Qualitätssicherung unterschreiten wir im Mittel den rechtlich zulässigen Maximalwert von sieben Tagen deutlich [Stand Juli 2010]. Derzeit [Juli 2010] werden diese Daten bei uns bereits nach drei Tagen gelöscht.

    Alle für eine ordnungsgemäße und korrekte Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten werden monatlich von uns gelöscht, sofern sie älter als fünf Monate sind, die Rechnung beglichen ist und keine Einwendungen erhoben wurden.

    Bis dahin kann der Hotspot-Betreiber im Kundenbereich Nutzungsdaten des Hotspots einsehen. Dabei handelt es sich um die ihm selbst oder den vom ihm ausgegebenen Location-Tickets zugehörigen Daten. Andere Verbindungsdaten seines Hotspots werden nur anonymisiert, also ohne Nennung des Nutzernamens oder gar echten Namens, angezeigt.

    Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung zum Webangebot.

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  7. Wie kann ich überprüfen, ob VPN-Routing aktiv ist?

    Als Hotspot-Betreiber können Sie auf drei Arten überprüfen, ob VPN-Routing aktiv ist:

    1. Wenn Sie selbst per WLAN mit Ihrem Hotspot verbunden sind, können Sie mit einem Webbrowser die URL http://iptest.hotsplots.de aufrufen. Dort wird die öffentliche IP-Adresse angezeigt, unter der Sie mit dem Internet verbunden sind, und zusätzlich wird angezeigt, ob VPN-Routing aktiv ist, oder nicht.

    2. Im Webinterface des Hotspot-Routers wird der Status des VPN-Routings unter den Menüpunkten Status und VPN-Routing angezeigt.

    3. Im Kundenbereich stehen unter dem Menüpunkt Meine Hotspots in der Spalte "Letzter Puls" Datum und Uhrzeit sowie die IP-Adresse, von dem das letzte Pulssignal kam.
      In der Spalte VPN-Routing wird angezeigt, ob VPN-Routing aktiv oder unterbrochen ist und bei aktiver Verbindung der letzte Zeitstempel des VPN-Accounting und die IP-Adresse des VPN-Servers angezeigt.
      Bei der Firmware 2.0 wird das Pulssignal auch über VPN gesendet. Ab Firmware 3.0 werden ausgehende Daten, die nicht von Hotspot-Clients stammen, nicht über den VPN-Tunnel versendet.
      In Spezialfällen kann der Hotspot-Router eine Internetverbindung haben, der VPN-Tunnel aber inaktiv sein. Ob in diesen Fällen der Internetzugriff für die Hotspot-Nutzer erlaubt oder gesperrt ist, hängt bei der Firmware 2.0 von der Einstellung im Hotspot-Router ab. Ab Firmware 3.0 wird der Internetzugang gesperrt, wenn VPN-Routing aktiviert ist, die VPN-Verbindung aber noch nicht besteht.

      • Nach einem Routerneustart dauert es einige Sekunden bis die VPN-Verbindung aufgebaut wurde. In dieser Zeit wird auch bei Firmware 2.0 ein Pulssignal über die IP-Adresse des Internetnaschluss gesendet.
      • Wenn der DSL-Anbieter dem DSL-Anschluss per Zwangstrennung eine neue IP-Adresse zuweist, ist die VPN-Verbindung für etwa fünf Sekunden unterbrochen.
      • Der VPN-Tunnel kann nicht aufgebaut werden, wenn ein Firewall-Router zwischen Internetanschluss und Hotspot-Router den VPN-Port blockiert.
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  8. Welche Daten werden bei Nutzung von VPN-Routing gespeichert?

    Nach Verbinden mit einem VPN-Server und dem Trennen der Verbindung werden der Start- bzw. Endzeitpunkt der Verbindung, der Hotspotname, die IP-Adresse des VPN-Servers, die öffentliche IP-Adresse des Hotspots im Internet und die IP-Adresse des Hotspots im VPN und das übertragene Datenvolumen gespeichert.

    Nach der Trennung der Verbindung werden die Daten, die nicht zur Rechnungsstellung benötigt werden, zum Aufrechterhalten des technischen Dienstes, Fehlersuche, Fehlereingrenzung etc. vorübergehend gespeichert. Im Bemühen um ein Optimum an Datenschutz und Qualitätssicherung unterschreiten wir im Mittel den rechtlich zulässigen Maximalwert von sieben Tagen [Stand Juni 2010] deutlich. Derzeit [Juni 2010] werden diese Daten bei uns bereits nach drei Tagen gelöscht.

    Alle für eine ordnungsgemäße und korrekte Abrehnung erforderlichen personenbezogenen Daten werden monatlich gelöscht, sofern sie älter als fünf Monate sind, die Rechnung beglichen ist und keine Einwendungen erhoben wurden.

    Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung zum Webangebot.

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  9. Gibt es einen Jugendschutzfilter für Hotspots?

    Ja. Seit der Firmwareversion 2.0-029 bieten unsere Hotspot-Router eine Schnittstelle für die kostenfreie Filterlösung von OpenDNS (engl., Info bei Wikipedia) Nähere Infos im HOTSPLOTS_Jugendschutz.pdf.

    Diese Lösung wird beispielsweise in Jugendherbergen, (Kinder-)bibliotheken und einer Klinik eines katholischen Trägers eingesetzt.

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  10. Ist HOTSPLOTS bei der Bundesnetzagentur gemeldet?

    Selbstverständlich. Die hotsplots GmbH ist seit dem Jahr 2005 unter der Registriernummer 05/423 bei der Bundesnetzagentur für ihr Angebot von gewerblichen Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) gemeldet.

    Und ebenso selbstverständlich erfüllt HOTSPLOTS die Verpflichtung nach  § 109 TKG zur Erstellung und Pflege des Sicherheitskonzeptes.

    Wie jeder Provider, der kostenpflichtige Zeittarife anbietet, ist HOTSPLOTS nach § 45g TKG verpflichtet, die Korrektheit der Verbindungspreisberechnung nachzuweisen. Daher lässt sich HOTSPLOTS jedes Jahr von einem öffentlich bestellten und vereidigtem Sachverständigen für Telekommunikation und Verbindungspreisberechnung prüfen. Gutachten und Prüfbericht werden wiederum von der Bundesnetzagentur geprüft.

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  11. Bin ich verpflichtet, meinen Hotspot bei der Bundesnetzagentur anzumelden?

    Wenn HOTSPLOTS keinen Zugriff auf die Hardware und den Internetanschluss hat, zählt u. U. nicht nur HOTSPLOTS als Netzbetreiber sondern der Standortinhaber. Sofern ein Hotspot/s gewerblich betrieben wird, besteht gemäß TKG § 6 eine Pflicht, die der Bundesnetzagentur zu melden. Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird.

    Nach unseren Erfahrungen sagt die Bundesnetzagentur regelmäßig, dass es nicht als gewerblich zählt, wenn der Internetzugang kostenlos angeboten wird. Außerdem besteht keine Meldepflicht für Hotels, wenn der Internetzugang nur Übernachtungsgästen, die sich durch einen abgeschlossenen "Beherbergungsvertrag" gegenüber der Öffentlichkeit abgrenzen, ermöglicht wird.

    Näheres finden Sie auf der Website der Bundenetzagentur. Eine Kontrolle der Anmeldung durch HOTSPLOTS erfolgt nicht.

    Hinweise zum Ausfüllen: WLAN-Hotspots sind Teilnehmernetze (Abschnitt C). Wer einen Hotspot mit HOTSPLOTS betreibt, zählt nicht als Diensteanbieter, so dass Punkt 10.2 in Abschnitt D nicht angekreuzt werden soll.

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  12. Bekomme ich eine ordentliche Rechnung bzw. Gutschrift?

    Ja.

    Im Moment bieten wir als Standard den Download in Form einer PDF-Datei an. Am 01.07.2011 sollte für elektronische Rechnungen die Vorschrift der qualifizierten elektronischen Signatur fallen. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber jedoch die Pflicht zur elektronischen Speicherung beibehalten, siehe FAQ des Bundesfinanzministeriums.

    Für den Fall, dass Sie wider Erwarten für das Finanzamt eine Papierrechnung von uns benötigen sollten, bieten wir Ihnen an, formlos eine E-Mail mit Angabe der Rechnungsnummern an buchhaltung(at)hotsplots.de zu schicken. Wir schicken Ihnen die Dateien von uns ausgedruckt per Post zu.

    Sollten Sie immer eine Rechnung per Post wünschen, so bieten wir dies zum Aufpreis von 1,50 Euro zzgl. gesetzl. USt. an. Wenden Sie sich dazu bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer an buchhaltung(at)hotsplots.de.

    Bitte beachten Sie: Benötigen Sie in der Gutschrift die ausgewiesene Umsatzsteuer, müssen Sie uns zuvor den Nachweis Ihrer Umsatzsteuerpflicht geliefert haben. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

    1. Tragen Sie online die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens im Kundenbereich unter "Meine Kundendaten" ein.
    2. Senden Sie uns eine Bestätigung Ihres Finanzamtes mit dem Vordruck USt 1 TN.
    3. Senden Sie uns ein Bestätigungsschreiben Ihres Finanzamtes, dass Ihre Firma dort unter der angegebenen Steuer-Nr. geführt wird und nicht von der USt. befreit ist.
    4. Senden Sie uns ein Bestätigungsschreiben Ihres Steuerberaters, dass Ihre Firma unter der angegebenen Steuernummer geführt wird und nicht von der USt. befreit ist.

    Nicht ausreichend sind:

    • eigene Geschäftspapiere
    • Kopien der Gewerbeanmeldung und Registereinträge
    • Steuernachweise, die älter als ein Jahr sind.
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  13. Was passiert, wenn jemand meinen Hotspot für illegale Zwecke missbraucht?

    Das erfolgreiche Vorgehen gegen illegales „Filesharing“ oder andere Rechtsverletzungen im Internet setzt voraus, dass der Nutzer identifiziert und verfolgt werden kann.

    Anknüpfungspunkt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, bzw. die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen ist die IP-Adresse, unter der die Rechtsverletzung begangen wurde und die im Netz öffentlich sichtbar ist.

    Bei der Nutzung eines unserer Hotpots ist jedoch grundsätzlich nicht die IP-Adresse des Nutzers, sondern je nach der technischen Ausgestaltung entweder die Adresse des Internetanschlusses vor Ort oder die eines Servers von HOTSPLOTS zu sehen.

    Zwei Fälle sind zu unterscheiden: der Betrieb eines Hotspots mit der eigenen IP-Adresse oder mit einer IP-Adresse von HOTSPLOTS.

    Bei Nutzung der reinen Zugangslösung ohne VPN-Routing am eigenen Internetanschluss ist die IP-Adresse des Hotspot-Betreibers sichtbar. Für den Fall, dass ein Nutzer Ihren Hotspot für illegale Zwecke, z.B. für das illegale Herunterladen von Filmen, Bildern oder Musik missbraucht, bedeutet dies, dass sich die Behörden im Falle eines Ermittlungsverfahrens zunächst an Sie wenden. In diesen Fällen verweisen Sie diese bitte direkt an uns, da die Nutzungsdaten bei uns gespeichert werden. Wir prüfen im Einzelfall, ob wir zur Herausgabe der Daten verpflichtet sind.

    Mit VPN-Routing wird die sonst öffentliche IP-Adresse des WLAN-Hotspots durch eine feste IP-Adresse von HOTSPLOTS ersetzt. In diesen Fällen sind Sie als Hotspot-Betreiber von außen nicht mehr identifizierbar; der Weg der auskunftsersuchenden Stellen führt damit direkt zu HOTSPLOTS. Die Identität der Betreiber bleibt nach außen geschützt. Näheres können Sie in unserem undefinedWhite-Paper (PDF, 320 kB) lesen.

    Erfolgt der Internetanschluss über HOTSPLOTS DSL, so führt auch ohne VPN-Routing der Weg der auskunftsersuchenden Stelle direkt zu HOTSPLOTS.

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  14. Bietet HOTSPLOTS auch DSL-Zugänge an?

    Ja, wir bieten auch HOTSPLOTS DSL an. Dies ist noch nicht im ganzen Bundesgebiet möglich. Bitte wenden Sie sich an unseren Vertrieb - am besten unter Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Vorwahl, wenn möglich.

    HOTSPLOTS DSL bietet die Vorteile, dass erstens der gewerbliche Einsatz zum Betrieb von (WLAN-)Hotspots mit unserer Lösung explizit erlaubt ist und zweitens, dass der Einsatz von VPN-Routing überflüssig ist, da Auskunftsersuchen ohnehin an uns gerichtet werden.

    Alternativ vermitteln wir auch Verträge von undefinedAlice. Dabei wird der Betrieb von WLAN-Hotspots mit HOTSPLOTS in Verbindung mit den "AliceComfort" Anschlüssen audrücklich erlaubt. Insbesondere ändert diese Sondergenehmigung den Passus "5. Überlassung an Dritte" der "AliceComfort" AGB. Der Betrieb eines WLAN-Hotspots muss auf dem Auftragsformular bestätigt werden. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die über uns übermittelt wurden! Bitte wenden Sie sich für ein vorbereitetes Auftragsformular an unseren Vertrieb.undefined

    Bei anderen Providern kann die Nutzung zum Betrieb eines Hotspots in den AGB untersagt sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu fremden AGB keine Auskünfte geben können.

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  15. Ich habe mehrere Hotspots. Wie setze ich unterschiedliche Rechnungsanschriften?

    Wenn Sie mehrere Rechnungsanschriften haben, benötigen Sie für jede Rechnungsanschrift ein eigenes Nutzerkonto. Daher sollten Sie möglichst schon vor der Einrichtung der Hotspots getrennte Nutzerkonten anlegen und diesen die Hotspots zuordnen.

    Wenn Sie schon mehrere Hotspots unter einem Nutzerkonto haben und nachträglich für einen dieser Hotspots dauerhaft eine abweichende Rechnungsanschrift eintragen möchten, folgen Sie bitte dieser Anleitung:

    1. Erstellen Sie ein neues Nutzerkonto mit der neuen Rechnungsanschrift indem Sie sich hier erneut registrieren.
    2. Senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:
      1. Nutzername oder Kundennummer des bisherigen Nutzerkontos.
      2. Name der Hotspots, die auf das neue Nutzerkonto umgezogen werden sollen.
      3. Nutzername und Kundennummer des neuen Nutzerkontos.
    3. Um Ihre Identität zu prüfen senden wir eine Bestätigung der Anfrage per Mail an die E-Mail-Adresse des bisherigen Nutzerkontos. Bitte antworten Sie auf diese E-Mail ebenfalls per E-Mail - möglichst mit Zitat.
    4. Anschließend ziehen wir den Hotspot inklusive der diesen Hotspot betreffenden Verträge auf das neue Nutzerkonto um und bestätigen dies wiederrum per E-Mail.

    Wenn Sie außerdem die Rechnungsanschrift in bereits erstellten Rechnungen geändert haben möchten, folgen Sie bitte noch dieser Anleitung:

    1. Geben Sie bitte im alten Nutzerkonto die neue Anschrift im Kundenbereich unter "Meine Kundendaten" ein.
    2. Senden Sie uns eine Mail mit der Angabe der Rechnungsnummern der Rechnungen, die neu generiert werden sollen.
    3. Wir generieren anschließend diese Rechnungen neu, wobei die von Ihnen eingegebene neue Anschrift verwendet wird und informieren Sie per E-Mail. Die korrigierten Rechnungen können Sie im Kundenbereich unter Mein Konto > Rechnungen einsehen und herunterladen.
    4. Zum Abschluss können Sie im alten Nutzerkonto wieder die alte Anschrift eintragen.
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  16. Wie kündige ich?

    Ihr Nutzerkonto können Sie ganz einfach per Mausklick löschen. Falls Sie noch laufende Verträge - insbesondere solche mit Mindestvertragslaufzeiten - haben, so kündigen Sie diese bitte vorab schriftlich.

    Bevor Sie Ihr Konto löschen, sollten Sie Ihre Hotspots löschen. Im Kundenbereich unter undefinedMeine Hotspots finden Sie unten auf der Seite, wo Sie die Einstellungen des Hotspots, wie etwa den Tarif, ändern können, einen Button "diesen Hotspot löschen". Bitte beachten Sie, dass Ihnen Einnahmen von einem Hotspot erst am Ersten des folgenden Monats gutgeschrieben werden.
    Ihre Einnahmen können Sie sich unter Mein Konto > undefinedEinnahmen auszahlen überweisen lassen.

    Zum endgültigen Löschen Ihres Nutzerkontos klicken Sie bitte im undefinedKundenbereich unter undefinedMeine Kundendaten auf "Konto löschen" - und auf den darauf folgenden Button zum Bestätigen. 

    Ihr Konto wird mit sofortiger Wirkung deaktiviert. Bitte beachten Sie, dass ein gegebenfalls noch vorhandenes Restguthaben damit für Sie verloren ist.

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